AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Firma Werbeagentur Margraf & Wöhrl GbR (im folgenden Auftragnehmer oder Firma genannt) erbringt sämtliche Werke, Dienstleistungen, Produkte, Lieferungen und Leistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde oder Auftraggeber genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Auftragnehmers nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Kunde hat die Pflicht, die AGB des Auftragnehmers sorgfältig zu prüfen. Der Kunde erkennt diese AGB an, die AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend lassen will, hat er dies vorher schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz der Werbeagentur Margraf & Wöhrl GbR zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gülti-ge Vertragsgrundlage an.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief, Email oder in einer anderen adäquaten Form mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam. Eine Kündigung stellt den Kunden nicht von noch ausstehenden Forderungen seitens des Auftragnehmers frei.
Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

§ 2 Personenbezogene und andere Daten

Der Kunde verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Daten. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren, zur Gestaltung, Durchführung, Umsetzung und Erfüllung des Auftrags/Vertrags erforderlichen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.

Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren, zur Gestaltung, Durchführung, Umsetzung und Erfüllung des Auftrags/Vertrags erforderlichen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung an etwaige dritte Parteien weitergegeben werden dürfen. Der Kunde ist sich bewusst, dass es keinen 100-%-igen Schutz von Daten gibt, v.a. nicht, wenn diese Daten auf Rechnern im Internet beherbergt werden. Deshalb stellt der Kunde die Firma von jeder Haftung für Schäden durch verlorene Daten oder Zugriff auf die Daten des Kunden frei.

§ 3 Präsentations-Inhalte

Der Auftragnehmer erstellt die Internet-Präsentation nach Vorgabe des Auftraggebers und ist daher nicht für den Inhalt verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die von ihm bereitgestellten oder nach seinen Informationen erstellten Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Für den Auftragnehmer besteht keine Prüfungspflicht. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich er-scheinen, von einer Speicherung auf einem Server auszunehmen und damit nicht zur Veröffentlichung freizugeben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten auf Webseiten des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.

Der Auftragnehmer behält sich vor, innerhalb der Webseiten-Gestaltung, vorgegebene Inhalte (Bilder, Grafiken, Schriftarten, Textstrukturen) dahingehend zu verändern bzw. zu korrigieren, dass eine optimale Darstellung ermöglicht wird. Änderung am Layout, an Textinhalten und an der Gesamtgestaltung bzw. -struktur sowie die Verwendung anderer Bilder oder Grafiken werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen.

Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen gewünschte Änderungen der Leistungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben werden. Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt er dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.

§ 4 Erreichbarkeit per Email

Der Kunde verpflichtet sich zur Angabe eine Emailadresse, die regelmäßig (täglich) von ihm auf neue Nachrichten geprüft wird. Diese wird u.a. von der Firma für wichtige Nachrichten (z.B. AGB-Änderungen) verwendet.

§ 5 Geheimhaltung

Der Kunde hat etwaige Zugangsdaten wie Benutzernamen, Kundennummer und Passwörter sicher und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Weiterhin hat er die Pflicht, diese Daten Dritten weder mündlich, schriftlich noch in einer anderen Art und Weise zukommen zu lassen. Insofern hat der Kunde absolute Geheimhaltungspflicht. Die Firma haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige Weitergabe der Daten oder unzureichende Vorsicht des Auftraggebers entstehen. Die Geheimhaltungspflicht des Kunden gilt auch für die vertraglichen Vereinbarungen. Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Genehmigung der Firma Vertragsinhalte nicht preisgeben oder weiter geben.

§ 6 Vergütung, Einräumung des Nutzungsrechts

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Firma für den Auftraggeber erbringt, sind grundsätzlich vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Erst mit vollständiger Bezahlung des gesamten Auftragswertes erhält der Kunde das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang und für die vereinbarten Medien.
Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 7% jährlich.

Werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einschränken, so kann der Auftragnehmer Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb von 3 Wochen nicht nach, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Rechnungsbetrag in Raten auszugleichen, sofern nicht schriftliche eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Ein Zahlungsverzug des Kunden stellt einen Verstoß gegen die ABG dar, der die Firma nach entsprechendem Hinweis und angemessener Fristsetzung (Mahnung) zur Unterbrechung oder Einstellung sämtlicher Leistungen (als Ganzes oder in Teilen) berechtigt.

§ 7 Vertragsinhalt, Urheberrecht, Nutzungsrechte, Copyright

Die Leistungen umfassen im Allgemeinen die Erstellung von Präsentationen für das World Wide Web und die Speicherung dieser Informationen auf Webservern zur Veröffentlichung im weltweiten Computer-Kommunikationsnetz Internet. Darüber hinaus gehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten der Firma (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Seitendesign, Konzeption für optische Leitsysteme, Navigationselemente, Sourcecodes u.ä.) unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Das Copyright für alle erstellten Leistungen behält die Firma. Der Kunde erhält ein Nutungsrecht für das fertige Produkt/Werk im vereinbarten Umfang, sofern es als Ganzes, also so, wie es dem Kunden übergeben wurde, unverändert genutzt wird.

Alle Gestaltungsleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma weder im Programmcode der veröffentlichen Seite, noch zu Testzwecken in Kopien verändert werden. Jede Nachahmung - auch in Teilen - ist unzulässig. Jeder vorsätzliche Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen übliche Vergütung als vereinbart. Wird nach Bezahlung der Vertragsstrafe weiterhin oder erneut gegen diese Bestimmung verstoßen, kann die Firma die Vertragsstrafe erneut für jeden weiteren Verstoß einfordern.

Die Firma hat das Recht, auf der Homepage des Auftraggebers bzw. an zentraler Stelle der Website als Urheber genannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk darf die Firma einen direkten Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der Homepage (Copyrightvermerk als Referenzanker und/oder in Form eines Logos) oder auf einer separaten Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird.

Die Firma erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis (Link) als Referenz auf die Homepage des Kunden einzurichten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma, Schadenersatz zu fordern. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten Vergütung bzw. wenn keine Vergütung vereinbart wurde, 100 % der nach dem Tarifvertrag für Designleistungen üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Ebenso ändert eine Zahlung der Schadensersatzsumme nichts am Recht auf Namensnennung, weshalb jede erneute Verletzung dieses Rechts die Firma zu weiteren Schadenersatzforderungen in derselben Weise berechtigt.

Das Recht auf Namensnennung gilt neben den oben beschriebenen Homepages auch für sämtliche Vervielfältigungsstücke, Drucksachen, Publikationen, Veröffentlichungen, Prospekte, u.ä., die auf Basis vertraglich verein-barter Leistungen erstellt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Bereitstellung der Inhalte und Informationen der Website im Internet erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

Die Firma übergibt Dateien (Grafiken und Layouts), die mit Hilfe des Computers erstellt wurden, an den Auftraggeber in maschinenlesbarer Form, soweit dies als vertragliche Leistung definiert wurde. Von der Firma dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Firma geändert oder weitergegeben werden.

Von der Firma erstellte Grafiken und Layouts (Logos, Webdesigns, etc.) bleiben Eigentum der Firma, auch wenn diese im Geschäftsbereich/Betrieb des Kunden (z.B. auf dessen Website) genutzt werden. Eine Eintragung von durch die Firma erstellte/erarbeitete Logos, Grafiken, Produktnamen, etc. als (Bild-) Marken, Warenzeichen usw. auf den Auftraggeber oder Dritte ist nicht ohne schriftliche Genehmigung durch die Firma gestattet. Eine solche Vereinbarung geht über den ursprünglichen Vertrag hinaus und muss gesondert vertraglich festgelegt und honoriert werden.

§ 9 Korrekturlisten, Produktionsüberwachung, Abnahme und Referenz

Vor der endgültigen Publikation der Website oder einzelner Seiten sind von der Firma jeweils verbindliche Korrekturlisten vorzulegen. Der Kunde hat die Pflicht, das Gelieferte/die gelieferte Dienstleistung während der Produktionsphase und nach der Fertigstellung sorgfältig mehrfach zu prüfen und jegliche Beanstandungen zeitnah (idR innerhalb von 3-5 Werktagen) gegenüber der Firma anzuzeigen.

Der Kunde verpflichtet sich, auf Anforderung (Email oder schriftlich) seitens der Firma eine schriftliche Abnahmeerklärung für das gesamte Werk bzw. das fertige Endprodukt der erbrachten Dienstleistung abzugeben. Für nach der Abnahme festgelegte Beanstandungen oder Mängel (-rügen) übernimmt die Firma keine Haftung. Nach der Abnahme geforderte Änderungen oder Korrekturen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

Sind vom Auftraggeber geforderte Nachbesserungen nicht in der vertraglich vereinbarten Leistung enthalten, so ist die für die Nachbesserung notwendige Leistung vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

Das Bereitstellen der von der Firma entwickelten und gestalteten Websites im Netz erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers idR durch einen Internet Service Provider (ISP). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise des jeweiligen Providers. Entgelte für Leistungen des Providers sind direkt an diesen zu leisten.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer hat die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Der Beweis, dass diese Grundsätze nicht beachtet werden, obliegt dem Auftraggeber. Sofern diese Grundsätze beachtet werden, sind Haftungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen.

Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zulässig. Die Haftung für und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich.

Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.

Verträge zwischen dem Auftraggeber und Internet Service Providern (ISP) werden direkt zwischen dem Kunden und dem ISP abgeschlossen. Haftung für mangelnde Leistungen des ISP (Übertragungsleistung, Erreichbarkeit, Skriptfunktionalität, Maildienst u.a.) sind genauso ausgeschlossen wie finanzielle Forderungen des ISP an durch die Firma vermittelte Kunden. Insofern stellt der Auftraggeber die Firma von jeder Haftung frei.

Mit der Genehmigung von Entwürfen, mit der Bildschirmproduktion von Prototypen und mit der Freigabe zur Gestaltung und Ausarbeitung der Website durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Darüber hinaus übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass die Webseiten weder im Inhalt noch in der Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßen.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Abbildungen entfällt jede Haftung durch die Firma. Der Auftraggeber haftet der Firma gegenüber für Ersatz aller Schäden und für die Freistellung von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen bzw. gegen die Firma erhoben werden.

Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm selbst zur Verfügung gestellte Materialien, Domainnamen, Markennamen, Produktbezeichnungen, Datenträger, Dateien, Dokumente u.ä. frei von Rechten Dritter und somit gefahrlos vom Auftragnehmer für die Auftragsausführung einsetzbar sind. Eine etwaige Prüfung ist gegebenenfalls vom Auftraggeber vor Übergabe an die Firma durchzuführen.

Beauftragt der Auftraggeber die Firma mit der Beantragung oder Registrierung von Domainnamen, Markennamen o.ä., so versichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer, dass diese keine bestehenden Rechte Dritter verletzen. Eine Prüfung liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers; eine Haftung der Firma ist ausgeschlossen.

Sofern personenbezogene Daten oder andere den Datenschutzbestimmungen unterliegende Daten über die Website angefordert und/oder beim ISP/Kunden gespeichert werden, obliegt die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen dem Auftraggeber und/oder Provider. Rechtsansprüche gegenüber der Firma bestehen nicht.

Mit der Publikation und dem Promoting der Website durch einen Internet Service Provider ist in der Regel die Designleistung der Firma abgeschlossen. Die Wartung und Pflege der Website wird bei Bedarf mit einem geson-derten (Folge-) Vertrag geregelt.

§ 11 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung an die Firma, egal ob formlos im Gespräch bzw. per Telefon oder schriftlich, stellt den Abschluss eines Vertrags dar. Dieser verpflichtet die Firma im Falle eines Werkvertrags zur Lieferung des bestellten Werkes oder im Falle eines Dienstleistungsvertrages zur Erbringung der beauftragten Dienstleistung. Gleichzeitig wird der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.

§ 12 Kreative Leistungen, Gestaltungsfreiheit

Die Firma ist bestrebt, für die gestellte Aufgabe eine optimale konzeptionelle und visuelle Lösung zu finden. Die Entwurfsarbeit umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erarbeitung der Gestaltung erforderlich sind (beispielsweise Konzeption, Entwurf, Sitestruktur, Navigation, Typographie, Grafiken, Designguides, Styleguides etc.). Sämtliche Entwurfsunterlagen werden von der Firma ausschließlich für interne Zwecke erstellt bzw. verwendet und nicht an den Auftraggeber übergeben, sofern mit dem Auftraggeber vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Die Entwicklung von Corporate Design/Identity Richtlinien (CI/CD) geht über ein Websiteprojekt deutlich hinaus. Entweder liegt eine CI/ein CD bereits vor und wird auf Wunsch des Kunden implementiert oder CI/CD werden vor der Website als eigener Auftrag realisiert. Liegt kein CI/CD vor und wurde die Entwicklung solcher Richtlinien nicht ausdrücklich beauftragt, so ist dies auch nicht Bestandteil des Vertrages. Sofern der Auftraggeber keine Vorgaben für das Design der Präsenz macht, hat die Firma völlige Gestaltungsfreiheit beim Entwurf der Internetpräsenz.

Macht der Kunde Vorgaben, egal ob über die Beschreibung von CI/CD Richtlinien oder über formlose Gestaltungsvorschriften und/oder -ideen, so ist die Firma bestrebt, diese bestmöglich in die Entwürfe einfließen zu lassen, sofern dies der technischen Realisierung, dem fachlichen Wissen oder der professionellen Auffassung der Firma nicht entgegensteht. Für eine optimale Übereinstimmung der Vorstellung des Auftraggebers und des professionellen Know-hows der Firma ist die Erstellung entsprechender Entwürfe gedacht.

Der vorgelegte Entwurf der Website bzw. deren Gestaltung (bzw. die Entwürfe) hat (haben) den Zweck, dem Auftraggeber ein Bild des späteren Endprodukts zu vermitteln und ihm die Entscheidung zu ermöglichen, ob er die Gestaltung so zur Verwertung, also die Präsenz und das Auftreten im World Wide Web übernehmen will.

Den Zweck als Entscheidungsgrundlage hat der Entwurf auch dann erfüllt, wenn der Auftraggeber sich gegen eine Verwertung entscheidet. Die geleistete Entwurfsarbeit ist deshalb auch in diesem Fall zu vergüten. Die Ausführung umfangreicher Änderungen sowie die Vorlage bestellter zusätzlicher Entwürfe werden gesondert berechnet.

Verzichtet der Auftraggeber auf die Vorlage von Entwürfen, erhält die Firma volle Gestaltungsfreiheit. Die geleistete Arbeit/Entwicklungsarbeit ist in diesem Fall auch dann zu vergüten, wenn das Ergebnis nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht, weil der Kunde in diesem Fall durch das Fehlen der Freigabe eines Entwurfes keine gestalterischen Einschränkungen vorgegeben hat.

§ 13 Zusatzarbeiten

Wird die Firma mit zusätzlichen organisatorischen Aufgaben (z.B. Einholen von Angeboten, Anmelden der Website in Suchmaschinen, Einbindung von Routenplanungssystemen) beauftragt, so sind diese Leistungen gesondert zu vergüten, sofern sie nicht durch den Werk-, Dienst- oder Projektvertrag als integrierte Leistung der Firma aufgeführt sind.

Von der Firma im Auftrag des Kunden und auf Rechnung des Kunden erteilte Aufträge an Drittfirmen werden gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich bestätigt und nach Fertigstellung durch die beauftragten Drittfirmen direkt zwischen Kunde und Drittfirma abgerechnet.

§ 14 Fertigstellungsfristen

Die Firma ist bemüht, die Fertigstellung eines Auftrags schnellstmöglich durchzuführen.

Sofern jedoch vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist die Fertigstellung eines Auftrags nicht an einen Termin gebunden. Soll ein Projekt/eine Website zu einem bestimmten Datum fertig gestellt sein, so ist dies explizit im Vertrag anzugeben.

Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen. Nicht vorhersehbare Störungen im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers oder eines beauftragten Providers, insbesondere höhere Gewalt, technische Störungen bzw. Ausfälle und Projektleiterausfälle, verschieben die vereinbarten Termine entsprechend.

§ 15 Besondere Bestimmungen zur Wartung

Die Wartung einer Internetpräsenz geht über den ursprünglich geschlossenen Auftrag/Vertrag hinaus. Wünscht der Kunde, dass die Firma die fertige Internetpräsenz auch nach Abnahme durch den Auftraggeber wartet, so ist dies in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren und entsprechend gesondert vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 16 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.